Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Die BIG ist verpflichtet, Details über den Umgang mit Sozialdaten ihrer Mitglieder, Versicherten und Interessenten zu veröffentlichen (SGB X § 81 Abs. 4 in Verbindung mit § 4g bzw. § 4 e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG)). Auf dieser Seite finden Sie alle Details dazu, welche Daten die BIG speichert und zu welchem Zweck.

 

Verantwortlichkeiten

Name der verantwortlichen Stelle
BIG direkt gesund

Vorstandsvorsitzender
Frank Neumann

Datenschutzbeauftragter
Dietmar Happe

0231.5557-0
0231.5557-199
E-Mail: dietmar.happe(at)big-direkt.de

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Andreas Faltin, Leiter Serviceabteilung IT

Anschrift der verantwortlichen Stelle
Charlotten-Carree
Markgrafenstraße 62
10969 Berlin


Wozu erhebt die BIG Daten?

Die BIG sorgt als gesetzliche Krankenkasse dafür, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu müssen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI) erhebt die BIG Daten für folgende Zwecke:

  1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses
  2. Ausstellung der Krankenversichertenkarte
  3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  4. Prüfung und Gewährung von Leistungen
  5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  6. Kostenerstattung
  7. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
  8. Beitragsrückerstattung
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  10. Abrechnung mit den Leistungserbringern
  11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
  15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und Überwachung des Risikopools
  17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme - DMP)
  18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
  20. Koordinierung pflegerischer Hilfen
  21. statistische Zwecke
  22. Gewinnen von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)

Welche Daten speichert die BIG?

Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten:

Die BIG speichert folgende Daten bzw. Datenkategorien der verschiedenen Personengruppen:


Daten zur Person

  1. Ordnungsmerkmale (z.B. Mitgliedsnummer)
  2. Name, Vorname
  3. Anschrift
  4. Geburtsdatum
  5. Telefonnummer
  6. E-Mail
  7. Geburtsort
  8. Kennzeichen zu Familienangehörigen
  9. Bankverbindung
  10. Familienstand
  11. Geschlecht
  12. Staatsangehörigkeit
  13. Mitgliedschaft in Organen der Staatskasse
  14. Rentenversicherungsnummer

Daten zur Mitgliedschaft

  1. Vorversicherungszeiten
  2. Beginn und Ende
  3. Betreuende Stellen
  4. Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)

Daten zum Versicherungsverhältnis

  1. Art der Versicherung
  2. Beginn und Ende
  3. Meldegründe
  4. Angaben zur Tätigkeit
  5. Beitragsgruppe/-klasse
  6. Arbeitsentgelte / Einkommen / Versorgungsbezüge
  7. Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
  8. Daten zu Rentenantragstellung / Rentenbezug
  9. Arbeitgeber / Zahlstelle

Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)

  1. Beitrags-Soll
  2. Beitrags-Ist
  3. Zahlungspflichtiger
  4. Daten für den Beitragseinzug
  5. Daten zum Mahnverfahren

Leistungsdaten

  1. Art der Leistung
  2. Diagnose
  3. Leistungsverordner
  4. Leistungserbringer
  5. Zeitraum / Leistungsbezug
  6. Kosten
  7. Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
  8. Daten über andere Leistungsträger
  9. Daten über Auftragsleistungen
  10. Daten über Ersatzansprüche
  11. Daten über Versorgungsansprüche
  12. Eigenanteile / Zuzahlungen
  13. Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen

Daten zur Pflegeperson

  1. Stammdaten wie unter "Daten zur Person"
  2. Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
  3. Meldegründe, Zeiträume
  4. Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
  5. Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
  6. Angaben zur Qualifikation
  7. Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI

Daten zum gesetzlichen Vertreter

  1. Name
  2. Anschrift
  3. Telefonnummer

Sozialdaten der Publikationsbezieher

Diese Sozialdaten werden gespeichert, wenn Publikationen bezogen werden:

  1. Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
  2. Name, Vorname
  3. Anschrift

Arbeitgeber-/Zahlstellendaten, Sozialdaten der Arbeitgeber und Zahlstellen

  1. Ordnungsmerkmale (z.B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
  2. Name
  3. Anschrift
  4. Telefonnummer
  5. Bankverbindung
  6. Beitrags-Soll
  7. Beitrags-Ist
  8. Zahlungspflichtiger
  9. Daten für den Beitragseinzug
  10. Daten zum Mahnverfahren
  11. Betreuende Stellen
  12. Daten für Betriebsprüfungen
  13. Daten für Abrechnungsarten

Vertragspartner und Lieferanten

  1. Ordnungsmerkmale (z.B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
  2. Name
  3. Anschrift
  4. Bankverbindung
  5. Daten über den Abrechnungsverkehr

Sozialdaten der Interessenten

  1. Ordnungsmerkmale
  2. Name, Vorname
  3. Anschrift
  4. Telefonnummer
  5. E-Mail

An wen gibt die BIG Daten weiter?

Den folgenden Stellen teilt die BIG ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften Daten mit:

  1. Träger der Renten- und Unfallversicherung
  2. Bundesagentur für Arbeit
  3. Geldinstitute (im Rahmen des Zahlungsverkehrs)
  4. Arbeitgeber und Zahlstellen
  5. Versorgungsverwaltung
  6. Leistungserbringer
  7. Wehrbereichsverwaltung
  8. Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X,
  9. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Bestimmungen zur Datenlöschung

Die Sozialdaten werden nach den gesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des SGB (z.B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) gelöscht.


Datenübermittlung in Drittstaaten

Die BIG übermittelt keine Daten an Drittstaaten.


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Telefon: 0800.54565456

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