Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Die BIG ist verpflichtet, Details über den Umgang mit Sozialdaten ihrer Mitglieder, Versicherten und Interessenten zu veröffentlichen (SGB X § 81 Abs. 4 in Verbindung mit § 4g bzw. § 4 e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG)). Auf dieser Seite finden Sie alle Details dazu, welche Daten die BIG speichert und zu welchem Zweck.
- Verantwortlichkeiten
- Wozu erhebt die BIG Daten?
- Welche Daten speichert die BIG?
- Daten zur Person
- Daten zur Mitgliedschaft
- Daten zum Versicherungsverhältnis
- Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)
- Leistungsdaten
- Daten zur Pflegeperson
- Daten zum gesetzlichen Vertreter
- Sozialdaten der Publikationsbezieher
- Arbeitgeber-/Zahlstellendaten, Sozialdaten der Arbeitgeber und Zahlstellen
- Vertragspartner und Lieferanten
- Sozialdaten der Interessenten
- An wen gibt die BIG Daten weiter?
- Bestimmungen zur Datenlöschung
- Datenübermittlung in Drittstaaten
Verantwortlichkeiten
Name der verantwortlichen Stelle
BIG direkt gesund
Vorstandsvorsitzender
Frank Neumann
Datenschutzbeauftragter
Dietmar Happe
0231.5557-0
0231.5557-199
E-Mail: dietmar.happe(at)big-direkt.de
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Andreas Faltin, Leiter Serviceabteilung IT
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Charlotten-Carree
Markgrafenstraße 62
10969 Berlin
Wozu erhebt die BIG Daten?
Die BIG sorgt als gesetzliche Krankenkasse dafür, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder deren Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu müssen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§ 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI) erhebt die BIG Daten für folgende Zwecke:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses
- Ausstellung der Krankenversichertenkarte
- Durchführung von Beitragsangelegenheiten
- Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- Kostenerstattung
- Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
- Beitragsrückerstattung
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
- Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs und Überwachung des Risikopools
- Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme - DMP)
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
- Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
- statistische Zwecke
- Gewinnen von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
Welche Daten speichert die BIG?
Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten:
Die BIG speichert folgende Daten bzw. Datenkategorien der verschiedenen Personengruppen:
Daten zur Person
- Ordnungsmerkmale (z.B. Mitgliedsnummer)
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Geburtsort
- Kennzeichen zu Familienangehörigen
- Bankverbindung
- Familienstand
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Mitgliedschaft in Organen der Staatskasse
- Rentenversicherungsnummer
Daten zur Mitgliedschaft
- Vorversicherungszeiten
- Beginn und Ende
- Betreuende Stellen
- Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z. B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)
Daten zum Versicherungsverhältnis
- Art der Versicherung
- Beginn und Ende
- Meldegründe
- Angaben zur Tätigkeit
- Beitragsgruppe/-klasse
- Arbeitsentgelte / Einkommen / Versorgungsbezüge
- Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit
- Daten zu Rentenantragstellung / Rentenbezug
- Arbeitgeber / Zahlstelle
Beitragsdaten (nur für Selbstzahler)
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
Leistungsdaten
- Art der Leistung
- Diagnose
- Leistungsverordner
- Leistungserbringer
- Zeitraum / Leistungsbezug
- Kosten
- Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
- Daten über andere Leistungsträger
- Daten über Auftragsleistungen
- Daten über Ersatzansprüche
- Daten über Versorgungsansprüche
- Eigenanteile / Zuzahlungen
- Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen, integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen
Daten zur Pflegeperson
- Stammdaten wie unter "Daten zur Person"
- Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
- Meldegründe, Zeiträume
- Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
- Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
- Angaben zur Qualifikation
- Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI
Daten zum gesetzlichen Vertreter
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
Sozialdaten der Publikationsbezieher
Diese Sozialdaten werden gespeichert, wenn Publikationen bezogen werden:
- Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
- Name, Vorname
- Anschrift
Arbeitgeber-/Zahlstellendaten, Sozialdaten der Arbeitgeber und Zahlstellen
- Ordnungsmerkmale (z.B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Beitrags-Soll
- Beitrags-Ist
- Zahlungspflichtiger
- Daten für den Beitragseinzug
- Daten zum Mahnverfahren
- Betreuende Stellen
- Daten für Betriebsprüfungen
- Daten für Abrechnungsarten
Vertragspartner und Lieferanten
- Ordnungsmerkmale (z.B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
- Name
- Anschrift
- Bankverbindung
- Daten über den Abrechnungsverkehr
Sozialdaten der Interessenten
- Ordnungsmerkmale
- Name, Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer
An wen gibt die BIG Daten weiter?
Den folgenden Stellen teilt die BIG ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften Daten mit:
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Geldinstitute (im Rahmen des Zahlungsverkehrs)
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Versorgungsverwaltung
- Leistungserbringer
- Wehrbereichsverwaltung
- Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X,
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Bestimmungen zur Datenlöschung
Die Sozialdaten werden nach den gesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des SGB (z.B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) gelöscht.
Datenübermittlung in Drittstaaten
Die BIG übermittelt keine Daten an Drittstaaten.

