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FAQs für Rentnerinnen und Rentner
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, können Sie sich bei BIG direkt gesund versichern. Sie sind dann entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert.
- Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
- Ab wann werde ich als Rentenantragsteller versichert?
- Wann endet die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller?
- Muss ich meinen Rentenversicherungsträger über den Kassenwechsel informieren?
- Wie hoch ist der Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung?
- Wie hoch ist mein Beitragsanteil?
- Wie kann ich als Rentner von der BIG profitieren?
Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Die KVdR bietet den Rentenantragstellern und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung den erforderlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Im Rahmen des Versicherungsschutzes in der KVdR erhalten die Rentner der BIG grundsätzlich alle Leistungen wie zum Beispiel die pflichtversicherten Arbeitnehmer.
Ab wann werde ich als Rentenantragsteller versichert?
Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tage der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Vorrangversicherung besteht, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt.
Wann endet die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller?
Die Mitgliedschaft als Rentner endet grundsätzlich mit Ende des Rentenbezuges, also mit Ablauf des Monats, in dem über den Wegfalle verbindlich entschieden worden ist, frühestens jedoch mit Ablauf des Monats für den letztmalig Rente zu zahlen ist.
Wird der Rentenantrag abgelehnt, endet die Mitgliedschaft mit dem Tage, an dem die Ablehnung des Rentenantrages unanfechtbar und damit rechtskräftig geworden ist.
Bei einer Rücknahme des Rentenantrages endet die KVdR mit dem Tage, an dem die Rücknahmeerklärung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist.
Muss ich meinen Rentenversicherungsträger über den Kassenwechsel informieren?
Nein, das erledigt BIG direkt gesund für Sie.
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung?
Krankenversicherung 15,5 %
Pflegeversicherung 1,95 % (Personen ohne Kinder 2,2 %)
Wie hoch ist mein Beitragsanteil?
Ihr Beitragsanteil aus der Bruttorente beträgt 8,2 % zur Krankenversicherung (7,3 % halber Beitrag + 0,9 % Zusatzbeitrag) und 1,95 % (Personen ohne Kinder 2,2 %) zur Pflegeversicherung.
Wie kann ich als Rentner von der BIG profitieren?
Die BIG bietet verschiedene Wahltarife und Zusatzleistungen an. Sie können zum Beispiel spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke wählen oder sich von dem BIGmedcoach bei Ihrer Arzneimitteltherapie beraten lassen.






