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FAQ für Studierende
Hier finden Sie wichtige Fragen Antworten rund um das Thema Studium und Krankenversicherung.
- Wie ist man als Studierende/r bei der BIG krankenversichert?
- Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
- Wie kann ich mich im Studium versichern, wenn ich über 30 Jahre alt bin bzw. das 14. Fachsemester überschreite?
- Kann ich über das 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester hinaus bei der BIG zum Studentenbeitrag versichert sein?
- Zahlen Promotionsstudenten auch den studentischen Beitrag?
- Zahle ich während eines Auslandsemesters den studentischen Beitrag?
- Ich bin als Studierende/r bei der BIG familienversichert. Bleibe ich familienversichert, wenn ich neben dem Studium einen Nebenjob annehme?
- Wie zahle ich die Beiträge?
- Ich war bisher privat versichert. Kann ich Mitglied in der studentischen Krankenversicherung der BIG werden?
- Kann ich mich von der studentischen Versicherungspflicht befreien?
Wie ist man als Studierende/r bei der BIG krankenversichert?
In der Regel ist man als Studierende/r bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Wird das Studium durch den Bundesfreiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst (bis 2011 verpflichtender Wehr- oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer dieses Dienstes.
Allerdings dürfen Studierende dafür aus sonstigen Einkünften wie z.B. einer Werkstudententätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 375 € verdienen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Verdienstgrenze bei 400 €.
Ab dem 25. Geburtstag wird man als Studierender Mitglied in der günstigen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung bei der BIG. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
- Krankenversicherung: monatlich 64,77 €
- Pflegeversicherung: monatlich 11,64 € für Studierende mit Kindern (13,13 € für Studierende über 23 Jahre ohne Kinder)
Dieser Beitrag gilt auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges und freiwillig versicherte Berufsfachschüler.
Wie kann ich mich im Studium versichern, wenn ich über 30 Jahre alt bin bzw. das 14. Fachsemester überschreite?
Dann können Sie sich bei der BIG freiwillig versichern. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich versichert waren.
Bei der BIG zahlen Sie als freiwillig versicherter Student Beiträge, die sich ausschließlich an Ihrem Einkommen orientieren. Mindestens wird jedoch ein Einkommen von 875,00 € angenommen, von dem Ihr Beitrag berechnet wird. Sie zahlen also mindestens 130,38 €.
In einer privaten Krankenversicherung werden die Beiträge auch am Alter oder Gesundheitszustand bemessen.
Kann ich über das 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester hinaus bei der BIG zum Studentenbeitrag versichert sein?
Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Das gilt bei:
- Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung,
- Behinderung,
- Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg,
- längerer Erkrankung,
- Mitarbeit in Hochschulgremien,
- verspätetem Studienbeginn bzw. Studienunterbrechung durch Ableistung von Wehr- oder Zivildienst,
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS oder
- Betreuung behinderter Familienangehöriger.
Zahlen Promotionsstudenten auch den studentischen Beitrag?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Studierende während der Promotion keinen studentischen Beitrag mehr zahlen. Sie können aber Ihre Mitgliedschaft bei der BIG als freiwillige Krankenversicherung fortführen.
Zahle ich während eines Auslandsemesters den studentischen Beitrag?
Wenn Sie während des Auslandsaufenthalts weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, ändert sich nichts und Ihr Versicherungsschutz bei der BIG bleibt erhalten.
Sind Sie ausschließlich an der ausländischen Hochschule immatrikuliert, müssen Sie sich möglicherweise an Ihrem Studienort im Ausland versichern. Rufen Sie uns am besten dazu an!
Ich bin als Studierende/r bei der BIG familienversichert. Bleibe ich familienversichert, wenn ich neben dem Studium einen Nebenjob annehme?
Wenn Sie regelmäßig höchstens 375 Euro monatlich verdienen, ja. Bei einer geringfügigen Beschäftigung können Sie bis zu 400 Euro verdienen. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine kostengünstige studentische Krankenversicherung bei der BIG möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei den obigen Einkunftsgrenzen auch sonstige Einkünfte z. B. aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen.
Wie zahle ich die Beiträge?
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen, buchen wir die Beiträge bequem monatlich am 15. für den Vormonat ab. Ansonsten zahlen Sie die Beiträge jeweils für das gesamte Semester im Voraus.
Ich war bisher privat versichert. Kann ich Mitglied in der studentischen Krankenversicherung der BIG werden?
Eine studentische Mitgliedschaft bei der BIG ist in dem Fall aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich.
Waren Sie allerdings nur vor Studienbeginn privat krankenversichert und beginnen Ihr Studium erst jetzt, können Sie sich bei der BIG studentisch krankenversichern. Sie müssen nur den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und uns bescheinigen, dass Sie bisher privat krankenversichert waren.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt von uns. Rufen Sie uns einfach an!
Kann ich mich von der studentischen Versicherungspflicht befreien?
Sie können sich als Studierende/r von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern.
Überdenken Sie diese Entscheidung aber gut:
Die Befreiung kann nämlich nicht widerrufen werden. Sie gilt, so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei BIG direkt gesund entfallen dabei ebenso wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Für Studierende, deren Eltern Beamte sind, entfallen z. B. die Beihilfeansprüche ab einem bestimmten Alter oder wenn das eigene Einkommen zu hoch ist. Sie müssen sich zu 100 Prozent privat versichern. Ihr eigener Beitrag steigt dann sprunghaft an – deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag der BIG direkt gesund!







