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Fragen und Antworten für Vermittler
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen für Vermittler der BIG.
- Wer oder was ist die BIG?
- Welchen Beitragssatz hat die BIG?
- Was bietet die BIG meinen Kunden, was andere Krankenkassen nicht haben?
- Welchen Vorteil haben Ihre Kunden durch einen Wechsel zur BIG?
- Was ist der Vorteil einer Direktkrankenkasse?
- Welchen Vorteil habe ich als Vermittler bei einem Wechsel meiner Kunden zur BIG?
- Habe ich noch weitere Vorteile durch die BIG?
- Wie können meine Kunden bei der BIG Mitglied werden?
- Welche Kündigungsfristen hat mein Kunde zu beachten?
- Kann die BIG von mir vermittelte Kunden als neue Mitglieder ablehnen?
- Wie unterstützt mich die BIG bei der Gewinnung von neuen Mitgliedern?
- Zahlt die BIG Vermittlungsprovisionen oder sonstige Aufwandsentschädigungen für meine Vermittlung?
Wer oder was ist die BIG?
Die BIG ist die "BundesInnungskrankenkasse Gesundheit". Sie wurde 1996 durch die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker gegründet und ist die erste gesetzliche Direktkrankenkasse Deutschlands. Direktkrankenkasse bedeutet für uns: ein Sitz, wenig Verwaltung und immer erreichbar. Die BIG ist schneller, arbeitet effizienter und kundenorientierter als andere Krankenkassen. Und das Konzept gibt uns Recht: Über 390.000 Versicherte vertrauen der BIG.
Welchen Beitragssatz hat die BIG?
Seit 01. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für alle Krankenkassen. Von den schlanken Strukturen und dem gesunden Haushalt der BIG profitieren unsere Versicherten auch weiterhin. Denn wir erheben keinen Zusatzbeitrag und bauen unsere Leistungen aus. Zum Beispiel können sie über unsere Wahltarife bis zu 900,00 EUR im Jahr sparen.
Was bietet die BIG meinen Kunden, was andere Krankenkassen nicht haben?
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird zu ca. 96 % gesetzlich geregelt. Den verbleibenden geringen Spielraum nutzt die BIG für Ihre Kunden optimal aus. Dazu zählen innovative Zusatzangebote, sinnvolle Mehrleistungen und kundennaher Service:
- kostenlose Erreichbarkeit rund um die Uhr über Telefon, Fax und Internet
- Bonusprogramm BIGtionär
- kein Zusatzbeitrag 2012 + 2013
- kostenlose professionelle Zahnreinigung bei BIGselect Dental
- mehr Kindervorsorge: U10, U11 und Rotavirenimpfung
- Hausarztmodell BIGprevent
- prämierte Wahltarife BIGselect
- Versorgungskonzept für Burnout
Welchen Vorteil haben Ihre Kunden durch einen Wechsel zur BIG?
Mit unseren Wahltarifen BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit und BIGselect Selbstbehalt können Ihre Kunden bis zu 900 Euro im Jahr sparen. Zudem erhalten die Teilnehmer am Bonusprogramm eine Auszahlung für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. So entsteht ein finanzieller Spielraum, der in andere Anlagen und Versicherungsprodukte investiert werden kann.
Was ist der Vorteil einer Direktkrankenkasse?
Die BIG verzichtet bewusst auf kostenintensive Geschäftstellen und setzen auf eine schlanke Verwaltung. Die Beiträge werden gezielt für die Gesundheit unserer Mitglieder eingesetzt.
Welchen Vorteil habe ich als Vermittler bei einem Wechsel meiner Kunden zur BIG?
Durch den Wechsel zur BIG können Ihre Kunden durch die Wahltarife bis zu 900,- EUR im Jahr sparen oder von Auszahlungen im Bonusprogramm profitieren. Auf jeden Fall sparen sie sich 2012 + 2013 den Zusatzbeitrag. Der so gewonnenen finanziellen Spielraum kann dann in anders investiert werden - beispielsweise in Zusatzversicherungen oder in die Altersvorsorge. Zudem erleichtert die BIG durch ihre schnelle und unbürokratische Arbeitsweise mit optimalem Service das Leben.
Habe ich noch weitere Vorteile durch die BIG?
Ja, haben Sie! Nicht jeder Ihrer Kunden kann in die private Krankenversicherung wechseln. Mit der BIG können Sie Ihr Angebot im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen erweitern und haben somit eine ideale Alternative für Ihre Kunden. Sie erhalten Infomaterial völlig unkompliziert und vor allem ohne vertragliche Bindungen!
Wie können meine Kunden bei der BIG Mitglied werden?
Als erstes sollte Ihr Kunde seiner alten Krankenkasse zum nächstmöglichen Termin kündigen. Es genügt eine formlose, schriftliche Kündigung. Die gekündigte Krankenkasse ist verpflichtet, Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen die Kündigung zu bestätigen.
Der zweite Schritt ist die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei der BIG. Hierzu muss nur die Mitgliedschaftserklärung der BIG ausgefüllt werden und uns zusammen mit der Kündigungsbestätigung der alten Kasse zugeschickt werden. Dies geht online, per Fax oder Post.
Online-Formulare zum Kassenwechsel
Welche Kündigungsfristen hat mein Kunde zu beachten?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, gerechnet von dem Monat, in dem die Kündigung erklärt wird. Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass Ihr Kunde mindestens 18 Monate bei der alten Kasse versichert war.
Erhebt oder erhöht die alte Krankenkasse einen Zusatzbeitrag bzw. reduziert oder streicht sie Prämienzahlungen, hat Ihr Kunde ein Sonderkündigungsrecht und die Bindungswirkung von 18 Monaten entfällt.
Weist die alte Krankenkasse Ihren Kunden spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung auf Ihr Kündigungsrecht hin, so kann die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bis zur erstmaligen Fälligkeit der Änderung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nicht nach, verschiebt sich die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.
Kann die BIG von mir vermittelte Kunden als neue Mitglieder ablehnen?
Nein, die BIG lehnt keine Mitgliedschaft ab. Jeder ist bei uns willkommen, unabhängig von Bundesland, Branche, Einkommen und Alter.
Wie unterstützt mich die BIG bei der Gewinnung von neuen Mitgliedern?
Die BIG unterstützt Sie als verlässlicher und vertrauensvoller Kooperationspartner - völlig unkompliziert und ohne vertragliche Bindungen. Wir senden Ihnen jederzeit kostenlos Informationsmaterial für Ihre Kunden zu. Zudem können Sie sich bei Fragen und Anregungen rund um die Uhr an unsere kostenlose Service-Hotline 0800.54565456 wenden.
Weitere Informationen
Zahlt die BIG Vermittlungsprovisionen oder sonstige Aufwandsentschädigungen für meine Vermittlung?
Nein, die BIG verzichtet völlig auf Provisionszahlungen oder andere Entschädigungen. Diese zusätzlichen Kosten müssten aus den Beiträgen unserer Versicherten gezahlt werden.






