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Neue Vergütungsvereinbarung zur physikalischen Therapie in Berlin
01.04.2011. Mit Wirkung zum 01.04.2011 ist für Berlin eine neue Vergütungsvereinbarung zur physikalischen Therapie in Kraft getreten. Das Verhandlungsergebnis umfasst eine Vergütungserhöhung in zwei Schritten jeweils zum 01. April 2011 und zum 01.11.2011. Mit dieser Vergütungsvereinbarung schließen die Landesverbände der Krankenkassen die im Jahr 2009 vereinbarte schrittweise Anpassung der noch unterschiedlich vergüteten Preise in Ost und West-Berlin ab. Seit dem 01.04.2011 werden damit in ganz Berlin für Leistungen der physikalischen Therapie einheitliche Preise gezahlt. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Vergütungsvereinbarung.
Den Vertrag inkl. der Vergütungsvereinbarung finden Sie zum Download in der Box unten.
Neuer Rahmenvertrag zur physikalischen Therapie in Berlin
17.04.2008. Rückwirkend zum 01.03.2008 einigten sich die Berliner Landesverbände der Krankenkassen mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer auf einen neuen Rahmenvertrag zur physikalischen Therapie inklusive einer neuen Vergütungsvereinbarung (Anlage 3). Der Heilmittelvertrag gilt für alle in Berlin zugelassenen Leistungserbringer, Vertragspartner auf Krankenkassenseite sind die AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse, BIG direkt gesund, der BKK Landesverband Mitte und die Knappschaft.
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Ihr Ansprechpartner ist
Norbert Fina
norbert.fina@big-direkt.de
Fon 0231.5557-1240
Downloads
Vertragstext zur physikalischen Therapie (PDF, 226 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 1 - Anerkenntniserklärung (PDF, 58 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 2 - Leistungsbeschreibung (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei)
Anlage 3 - Vergütungsvereinbarung ab 01 04 2011 (PDF, 59 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 4 - Modalitäten für die Abrechnung nach § 302 SGB V (PDF, 93 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 3 - Vergütungsvereinbarung ab 01.042010 (PDF, 48 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 3- Vergütungsvereinbarung 01042009 (PDF, 59 kB, nicht barrierefrei)







