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Zusatzkrankenversicherung – gut versichert für alle Fälle
Mit der Stationären Versicherung SZ 1 und SZ 2 z.B. können Sie im Krankheitsfall unter anderem entscheiden, welche Klinik Sie aufsuchen möchten und welcher Arzt Sie behandeln soll. Außerdem haben Sie Anspruch auf privatärztliche Behandlung, Unterbringung im Einbettzimmer (SZ 1) oder Zweibettzimmer (SZ 2). Zusätzlich erstatten wir Ihnen die Mehrkosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus als das von Ihrem Arzt vorgeschlagene entscheiden.
Möchten Sie die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung erweitern, finden Sie bei uns weitere, ausgewählte Leistungsbausteine, die Ihre Genesung so umfassend wie möglich unterstützten. So erhalten Sie unter anderem bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus den verbleibenden Eigenanteil (nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse) rückerstattet. Weitere Leistungen, z.B. bei ambulanten Behandlungen oder beim Kranken- oder Pflegetagegeld, können ebenfalls zusätzlich vereinbart werden.
Weitere Einzelheiten und Informationen hinsichtlich der Möglichkeit der Zusatzkrankenversicherung erhalten Sie hier auf unserer Internetseite – oder kontaktieren Sie uns einfach schriftlich oder über unsere Service-Hotline.
Zusatzkrankenversicherung – gut versichert auch im Ausland
Eine Zusatzkrankenversicherung für das Ausland von BIG direkt schützt Sie im Krankheitsfall bei Reisen im Ausland oder verschafft Ihnen besondere Konditionen im Fall eines Krankenhausaufenthalts außerhalb der Bundesrepublik. Mit der Zusatzkrankenversicherung fürs Ausland unseres Versicherungspartners Concordia sind Sie bei jedem Urlaub, der nicht länger als sechs Wochen dauert, weltweit versichert – und das zu einem Jahresbeitrag von acht Euro pro Person. Familien zahlen für den Auslandsschutz 20 Euro. Eine Zusatzversicherung für längere Reisen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Sie können im Fall einer Erkrankung während der Ferientage zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen: Wir übernehmen beispielsweise die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Transportkosten in ein Krankenhaus sowie Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten. Auch die Mehrkosten, die Ihnen eventuell durch einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport entstehen, sind in der Versicherung enthalten.
Insgesamt können alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren Familienangehörige von diesem Versicherungsangebot profitieren. Werden Sie im Urlaub krank und müssen sich ärztlich behandeln lassen, werden die vor Ort anfallenden Arztrechnungen von Ihnen entrichtet und Sie reichen die originalen Rechnungsbelege dann bei der Concordia Krankenversicherungs AG ein. Weitere Hinweise zur Abwicklung sowie allgemeine Informationen zum Thema Zusatzkrankenversicherung bietet Ihnen unser Hinweisblatt.
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