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Arznei- und Verbandmittel
Immer bestens versorgt: Die BIG übernimmt die vollen Kosten der verordnungspflichtigen Arznei- und Verbandsmittel, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils.
Kostenübernahme bis zum Festbetrag
Der tatsächliche Abgabepreis eines Medikamentes bildet die Grundlage – sofern er innerhalb der gesetzlichen Festbetragshöhe liegt. Ist der Abgabepreis höher als der Festbetrag, fallen zusätzliche Kosten für Sie an. In diesem Fall wird Ihr Arzt oder Ihr Apotheker Sie aber frühzeitig darauf hinweisen und beraten. Die sogenannten verordnungsfreien Medikamente sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Es sei denn, sie sind für Ihre therapeutische Behandlung anerkannt.
Kinder sind von Zuzahlungen befreit
Versicherte unter 18 Jahren zahlen grundsätzlich nichts dazu. BIG direkt gesund erstattet ihnen auch die Kosten für verordnungsfähige Arzneimittel bei folgenden Erkrankungen:
- bei Erkältungskrankheiten
- bei grippalen Infekten
- für Mund- und Rachentherapeutika (Pilzinfektionen ausgenommen)
- für Abführmittel und Arzneien gegen Reisekrankheiten
Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen (bis 18 Jahre) zahlt die BIG auch verordnungsfreie Medikamente. Bei Arzneimitteln mit einem sehr geringen Abgabepreis oder zweifelhaftem therapeutischem Nutzen werden die Kosten nicht übernommen.








