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Haushaltshilfe bei Krankheit oder Kur

Sie müssen ins Krankenhaus oder sind schwer erkrankt und benötigen jemanden, der in dieser Zeit Ihren Haushalt weiterführt? Die BIG unterstützt Sie und übernimmt in dem gegebenen Rahmen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

 
 

Anspruch auf Haushaltshilfe

Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes, müssen Sie sich keine Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder zu Hause machen. Sie haben die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe anzufordern, wenn sich niemand um den Haushalt kümmern kann. Dies gilt auch bei onkologischen Erkrankungen,schweren Frakturen und Krankheiten oder Bandscheibenvorfällen. Auch bei akuten ambulanten Erkrankungen können Sie eine Haushaltshilfe beantragen.

Schwangerschaft und Entbindung

Sie benötigen eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung? Die BIG unterstützt Sie auch hier und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe

Wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keiner der im Haushalt lebenden Personen den Haushalt während Ihrer Krankheit bzw. Abwesenheit übernehmen kann.

Weitere Grundvoraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 14 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Leistungsdauer wird unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung und sozialer Aspekte individuell geprüft. Dabei fällt pro Tag ein Eigenanteil von 10 Euro an.

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