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Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung


Grundsätzlich zahlt jeder Versicherte über 18 Jahre einen Eigenanteil für bestimmte Leistungen. Sobald Sie als Versicherter die Belastungsgrenze erreichen, springt die BIG ein und befreit Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen.

 
 

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von allen Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme bilden die Zuzahlungen zu Fahrkosten.

Übersicht Eigenanteile

Eine Übersicht, wie hoch bei welcher Leistung der Eigenanteil ist, finden Sie hier:

 
LeistungHöhe der ZuzahlungBesonderheiten 
Arznei- und Verbandmittel entsprechend Packungsgröße10 % (min. 5 € / max. 10 €)Liegt der Preis unter der Mindestzuzahlung, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis. 
Fahrtkosten10 % (min. 5 € / max. 10 €, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten pro Fahrt)Zuzahlungen zu Fahrtkosten fallen an bei: Fahrten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten ins Krankenhaus, Krankenwagentransporte, zur ambulanten Behandlung (Übernahme der Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen wie z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie nach vorheriger Genehmigung); auch Patienten unter 18 müssen zuzahlen. 
Häusliche Krankenpflege10 % der täglichen Kosten sowie 10 € pro Verordnungmaximal 28 Kalendertage im Jahr 
HaushaltshilfeZuzahlung 10 % (min. 5 € / max. 10 € je Kalendertag)Nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand 
Heilmittel, z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik10 % je Heilmittel sowie 10 € je Verordnung  
Hilfsmittel: zum Verbrauch bestimmt, z.B. Inkontinenzartikel10 % pro Packung, max. 10 € für den Monatsbedarfmax. 10 € pro Monat 
Hilfsmittel: nicht zum Verbrauch bestimmt, z.B. Roll- und Toilettenstühle10 % (min. 5 € / max. 10 €)  
Krankenhausbehandlung10 Euro täglichmaximal 28 Kalendertage im Jahr; Ausnahmen: vor-, nach- und teilstationärer Behandlung; Patienten unter 18 Jahren; Patienten, die zu Lasten einer Berufsgenossenschaft behandelt werden, Patientinnen nach der Entbindung 
Praxisgebühr10 € pro Quartalbei jeder Erstinanspruchnahme beim Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten, gilt auch bei telefonischer Beratung oder Anforderung eines Wiederholungsrezeptes. Vorsorgeuntersuchungen sind zuzahlungsfrei. Für eine Notfallbehandlung fallen pro Quartal noch mal zusätzlich 10 € an! 
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10 € täglich auch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren; für Anschlussheilbehandlungen max. 28. Kalendertage im Jahr (Anrechnung einer vorangegangenen Krankenhauszuzahlung) 
    
 

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