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Pflegeversicherung – Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit


Die Menschen werden immer älter und sind dann häufig auf Unterstützung angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Als Mitglied bei der BIG sind Sie und Ihre Familienangehörigen selbstverständlich auch gesetzlich pflegeversichert. Damit haben Sie Anspruch auf gezielte häusliche Pflegeleistungen.

 
 

Welche Pflegestufen gibt es?

Es wird zwischen drei Pflegestufen unterschieden:

  • erheblich pflegebedürftig: Stufe I
  • schwer pflegebedürftig: Stufe II
  • schwerstpflegebedürftig: Stufe III

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?

Grundsätzlich können Sie als Pflegebedürftiger zwischen Sachleistung und Geldleistung wählen.Wenn Sie sich z. B. von nahestehenden Personen pflegen lassen, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Je nach Pflegestufe beträgt das 235,00 Euro (I), 440,00 Euro (II) oder 700,00 Euro (III). Entscheiden Sie sich für einen Pflegedienst – egal, ob gemeinnützig oder privat –, rechnet unsere Pflegekasse direkt mit der entsprechenden Einrichtung ab. Die Sätze liegen dann bei bis zu 450,00 Euro (I), 1.100,00 Euro (II) oder 1.550,00 Euro (III). In Ausnahmefällen übernehmen wir in Stufe III auch Kosten, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen..

Wie sieht es mit teilstationären oder stationären Pflegeangeboten aus?

Die Pflegeversicherung bietet auch Leistungen zur teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege. Sollten in besonderen Einzelfällen häusliche oder teilstationäre Leistungen nicht möglich sein, haben Sie außerdem Anspruch auf Leistungen bei vollstationärer Pflege. Unsere Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die medizinische Behandlungspflege, die pflegebedingten Aufwendungen sowie die soziale Betreuung. Hier zahlen wir bis zu 1.550,00 Euro für die höchste Pflegestufe. Bedürftige mit besonderem Pflegeaufwand bekommen sogar bis zu 1.750 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen.

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