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Ihre Kasse ist verpflichtet, Sie frühzeitig darüber zu informieren, wenn sie einen Zusatzbeitrag erheben will. Mindestens ein Monat, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig würde, müssen Sie eine schriftliche Info Ihrer Kasse erhalten.

 
 

Sie wollen keinen Zusatzbeitrag zahlen?

Wenn Sie den Zusatzbeitrag umgehen wollen, kündigen Sie Ihre Kasse einfach bis spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Beziehen Sie sich dabei auf Ihr Sonderkündigungsrecht wegen des Zusatzbeitrags.

Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt auch bei Sonderkündigung

Ihre Kündigungsfrist beträgt dann zwar ebenfalls zwei Monate zum Monatsende. Aber Sie umgehen die Zahlung des Zusatzbeitrages. Und für Versicherte, die erst kürzlich die Kasse gewechselt haben, entfällt die sonst festgelegte Mindestbindung von 18 Monaten.

Ein Beispiel

  • Zusatzbeitrag der alten Kasse zum ersten Mal fällig am 15.4.
  • Sonderkündigung spätestens bis zum 14.4.
  • Wechsel zur neuen Kasse am 1.7.

Wichtig!

Weisen Sie in Ihrer Kündigung ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht wegen des Zusatzbeitrags hin. Dann müssen Sie den Zusatzbeitrag für die verbleibende Zeit nicht bezahlen!

Unser Tipp:

Unser Tipp: Nutzen Sie einfach unsere Kündigungsvorlage, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Besonderheiten beim Wahltarif

Wer bei seiner alten Krankenkasse einen Wahltarif (z. B. Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung) abgeschlossen hat, ist insgesamt drei Jahre an die Kasse gebunden. In dem Fall können Sie auch bei einem Zusatzbeitrag nicht kündigen.

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