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Richtig versichert nach der Schule

Die Schule ist abgeschlossen und die Weichen für die Zukunft sind gestellt. Doch wie läuft es mit der Krankenversicherung, wenn es in die Ausbildung oder ins Studium geht. Bin ich weiter bei den Eltern versichert, muss ich mir selbst eine Krankenkasse suchen oder was passiert, wenn ich für ein Jahr ins Ausland gehe?

 
 

Start der Ausbildung

Wer bisher über die Eltern bei der BIG familienversichert war, kann nun selbst Mitglied der BIG werden. Dafür nach Abschluss des Ausbildungsvertrags einen Mitgliedschaftsantrag – am besten online - ausfüllen und den Arbeitgeber informieren. Alles andere erledigen wir von der BIG.


Zivildienst

Wer nach der Schule mit dem Zivildienst startet, hat in der Zeit Anspruch auf die so genannte "unentgeltliche Heilfürsorge" vom Staat. Die bisherige Familienversicherung bei der BIG ruht. Das heißt, sie kann nach Ende der Zivildienstzeit direkt wieder aufgenommen werden.


Wehrdienst

Als Grundwehrdienstleistender ruht die Familienversicherung ebenfalls. Während der Wehrdienstzeit ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr zuständig. Auch hier gilt: Nach Ende des Grundwehrdiens-tes ist die Rückkehr in die Familienversicherung direkt wieder möglich.


Aufnahme eines Studiums

Bis zum 25. Lebensjahr besteht die Möglichkeit kostenfrei familienversichert zu bleiben. Zivil-, oder Wehrdienstzeit verlängern gegebenenfalls diesen Anspruch. Wer die Altersgrenze überschreitet oder über monatliche Einkünfte von mehr als 400 Euro verfügt, wird grundsätzlich Mitglied in der kosten-günstigen Krankenversicherung der Studenten. Der monatliche Beitrag für das Wintersemester 2009/2010 beträgt 64,77 €. Hinzu kommen 11,64 € für Studenten mit Kindern und 13,13 € ohne Kinder für die Pflegeversicherung.


Berufsvorbereitendes Praktikum

Wer für die Praktikumszeit keine Vergütung erhält hat weiterhin Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. Gibt es für das Praktikum Geld, wird der Praktikant ähnlich behandelt wie ein Auszubildender. In dem Fall besteht die Pflicht zur eigenen Krankenversicherung.


Soziales Jahr im Ausland

Wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können Sie je nach Einkommen kostenfrei familienversichert bleiben oder freiwilliges Mitglied der BIG werden.


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