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Bundestag verlängert Kurzarbeitergeld-Regelung bis März 2012
Der Bundestag hat am 8. Juli 2010 die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld erneut ausgedehnt. Wegen der Auswirkungen der Wirtschaftskrise läuft nun die Kurzarbeitergeldregelung erst Ende März 2012 aus - 15 Monate später als ursprünglich geplant.
Erstattung der Sozialbeiträge bis März 2012
Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen wegen Auftragsverlusten erst im Dezember 2010 Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen. Die Arbeitgeber bekommen die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld weiterhin vom 7. Monat an voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Schätzungen zufolge entstehen der BA dadurch Zusatzkosten von rund 800 Millionen Euro.
Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente verlängert
Zum Beschäftigungschancengesetz gehören außerdem verschiedene befristet geltende arbeitsmarktpolitische Instrumente für ältere Beschäftigte und Berufseinsteiger.
Durch das Gesetz können sich außerdem weiterhin Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern.







