Sie können sich mit Hilfe von ReadSpeaker den Artikel vorlesen lassen. Eventuell kann das Vorlesen mit ReadSpeaker mit dem Ihres Screenreaders in Konflikt geraten.

 

 

Mindestlohn in der Pflegebranche ab 1. August 2010

Das Bundeskabinett hat einen gesetzlichen Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen. Dieser ist zum 1. August 2010 in Kraft getreten.

 

Mindestlöhne von 8,50 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost)

Nach monatelangem Tauziehen hat das Bundeskabinett am 14.Juli 2010 die entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gebilligt. Ab dem 1. August 2010 gilt demnach für die Pflegefachkräfte in den westdeutschen Bundesländern und Berlin ein Mindestlohn von 8,50 Euro und für diejenigen in den ostdeutschen Bundesländern ein Mindestlohn von 7,50 Euro. Ab Januar 2012 und ab Juli 2013 erfolgen noch Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent. Die Verordnung zum Pflegemindestlohn wird bis zum 31. Dezember 2014 befristet.

Mindestlohn für Grundpflegeleistungen

Obwohl in Deutschland über 800.000 Arbeitnehmer in der Pflegebranche beschäftigt sind, fallen nicht alle von ihnen unter die Mindestlohn-Verordnung. Die neue Regelung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen. Dazu gehören u.a. das Waschen der Pflegebedürftigen, die Hilfe beim Anziehen, die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Ausgenommen sind allerdings Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.

Zusätzlich 77.000 Pflegekräfte in nächsten zehn Jahren benötigt

Der Arbeitgeberverband Pflege, der rund 200.000 Mitarbeiter der Branche vertritt, erklärte, der Mindestlohn helfe allen: "Den ungelernten Pflegehilfskräften, weil sie einen fairen Lohn erhalten; den Unternehmen, weil ein maßvoller Mindestlohn vereinbart worden ist, der keine Arbeitsplätze gefährdet; und den Sozialversicherungspflichtigen, weil die Pflege in Deutschland bezahlbar bleibt", sagte der Verbandsvorsitzende Thomas Greiner. Alleine in den kommenden zehn Jahren werden nach Angaben des Verbandes zusätzlich 77.000 Pflegefachkräfte benötigt, weil es immer mehr ältere Menschen in Deutschland gibt.

Weitere Navigation

  • Link geht in neuem Fenster auf: Den Artikel bei Twitter posten
  • Link geht in neuem Fenster auf: Den Artikel in Facebook teilen
 

Servicebereich

Telefon: 0800.54565456

Kostenloser 24h-Direktservice


meineBIG

Anmeldung

Weitere Informationen öffnen

Bitte geben Sie als registrierter Versicherter der BIG Ihre KV-Nummer ein. Als registrierter Interessent können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Als Arbeitgeber können Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer einloggen.

schließen


Direkteinstieg

Wir haben wichtige Krankenkassen-Informationen für Sie zusammengefasst:


Newsletter­anmeldung

Um unseren Newsletter rund um unsere Dienstleistungen wie Gesundheitsvorsorge, Krankenzusatzversicherung und gesetzliche Aspekte der Krankenkassen zu erhalten, tragen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein:

Newsletteranmeldung

Ihre direkte Meinung zur BIG

Schreiben Sie uns Ihren Eindruck zum BIG-Service. Haben Sie etwas nicht gefunden? Vermissen Sie etwas Wichtiges? Wir helfen Ihnen weiter.