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Datenübermittlung


Arbeiten Sie in Ihrem Betrieb mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm (mit ITSG-Zertifikat), um Dateien für die Datenfernübertragung (DFÜ) bereitzustellen?

 
 

Übermittlungsmöglichkeiten

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Daten schnell und bequem an die BIG zu übermitteln:

  • per File-Transfer über KKS/FTAM, diese Möglichkeit empfiehlt sich vor allem bei größeren Datenmengen.
  • per E-Mail, diese Möglichkeit empfiehlt sich eher bei kleineren Datenmengen

Datenübermittlung an die Innungskrankenkassen

Sie wollen größere Datenmengen über eine ISDN-Leitung an die Annahmestelle des IKK-Bundesverbandes oder an die BIG übermitteln? Unter Nutzung des Übermittlungsstandards KKS (Krankenkassenkommunikationssystem) und dem nötigen Transportprotokoll FTAM (File Transfer Access Protokoll) können Sie Ihre Daten dafür aufbereiten. Die dazu erforderliche Software erhalten Sie beim Anbieter Ihres Lohnabrechnungsprogramms.

 

Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung)

Bitte stellen Sie vor dem ersten Datenversand einen entsprechenden Antrag beim IKK-Bundesverband (Antrag zur Datenübertragung per DFÜ).

Folgende technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Windows 98, Windows NT 4.0 oder Windows 2000
  • 32 MB Hauptspeicher
  • 170 MB Festplattenspeicher
  • CAPI-fähige ISDN-Karte inkl. ISDN-Basisanschluss
  • Kommunikationssoftware KKS/FTAM

Weitere Infos finden Sie unter ww.itsg.de


Datenübermittlung an die BIG per E-Mail

Sie können Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung auch per E-Mail an die BIG übermitteln, sofern die Daten durch ein zugelassenes und systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm erzeugt wurden.

Für die korrekte Übermittlung der Daten per E-Mail ist das Softwareprodukt dakota.ag im Handel erhältlich. Es ist speziell auf die Anforderungen des Datenaustauschs mit den gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt. Wenn Ihr Softwarelieferant dakota.ag oder PERFIDIA die Datenübermittlung anbietet, ist die E-Mail-Adresse mit der zuständigen Annahmestelle der Innungskrankenkassen bereits eingestellt.


Technische Voraussetzungen (Mindestausstattung)

  • Windows 98, Windows NT (mit Service-Pack 5), Windows 2000 oder Windows XP
  • 16 MB Hauptspeicher
  • ca. 10 MB Festplattenspeicher
  • Internetzugang + E-Mail-Software

Mehr zum Thema finden Sie unter www.itsg.de.
Eine Übersicht über alle systemgeprüften und zugelassenen Entgeltabrechnungsprogramme ist unter www.gkv-ag.de zusammengestellt.


Daten gebündelt versenden

Ihr Betrieb hat mehrere Niederlassungen, die Sie in Ihrer Lohnabrechungs-Software getrennt verwalten? Und Sie versenden Ihre Beitragsnachweise an die BIG per E-Mail für jeden Teilbetrieb in einer gesonderten Datei? Das hat den Nachteil, dass Sie automatisch für jede Datei eine gesonderte Quittung erhalten. Die anschließende Zuordnung der Quittungen zu den verschiedenen Abrechnungsbetrieben oder Mandanten kann aufwändig werden. Besonders betroffen sind hiervon Steuerbüros, die Dateien für viele Mandantenbetriebe versenden. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, Beitragsnachweise an die BIG für mehrere Betriebe oder Mandanten gebündelt in einer Datei zu versenden. Für diese Datei erhalten Sie dann lediglich eine Quittung. Anhand der Betriebsnummern in den Beitragsnachweisen können die Daten jederzeit korrekt zugeordnet werden. Auch Ihre Meldungen an die BIG können Sie auf die gleiche Weise in einer Datei zusammenfassen.

Für Meldungen und Beitragsnachweise haben Sie bei der Datenannahmestelle beim IKK-Bundesverband übrigens ab sofort nur noch einen Ansprechpartner. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ihres individuellen Betreuers finden Sie auf jeder Quittung, die Sie für eine Datenlieferung erhalten.


Aktuelle E-Mail-Adresse für die Datenübermittlung

Die aktuelle E-Mail-Adresse für die Datenlieferung lautet ag@gkv-daten.de.
Damit gehen die Daten unmittelbar beim IKK-Bundesverband ein und nicht mehr über einen zwischengeschalteten Dienstleister. Der direkte Weg hat für Sie als Arbeitgeber den Vorteil, dass Ihre Meldungen und Beitragsnachweise schneller ankommen. Für die Umsetzung der Adressänderung in Ihrer Lohnabrechnungssoftware haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können das aktuelle Update der Software dakota.ag, die die Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen steuert, beziehen. Darin ist die geänderte E-Mail-Adresse bereits gespeichert.
  • Sie können die aktuelle Adresse in dakota.ag (ab der Produktversion 3.0) auch selbst einpflegen. Eine detaillierte Anleitung [PDF, 177.49 KB] erläutert Ihnen den Vorgang Schritt für Schritt.
  • Wenn Sie anstelle von dakota.ag die alternative Software PERFIDIA verwenden, bitten Sie Ihren Software-Lieferanten um Unterstützung beim Einpflegen der geänderten Adresse.

Beachten Sie bitte, dass über diese Adresse ausschließlich Daten an die BIG versandt werden können. Falls Ihre Meldungen und Beitragsnachweise von einem Steuerberater übermittelt werden, informieren Sie bitte den Steuerberater über die Adressänderung. Nutzer von sv.net müssen sich nicht umstellen, hier gilt nach wie vor die im Programm vorgegebene Adresse.


Datenübermittlung an den IKK-Bundesverband

Seit 2006 dürfen die Krankenkassen Meldungen und Beitragsnachweise nur noch in elektronischer Form annehmen. Stellen Sie deshalb auf Datenübertragung um oder nutzen Sie unseren Service sv.net.

Die Datenannahmestelle des IKK-Bundesverbands nimmt Ihre Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise per Datenfernübertragung oder per E-Mail an. Hierzu steht Ihnen neben Lösungen zur Übermittlung von Daten aus Lohnabrechnungsprogrammen die kostenfreie Software sv.net zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise direkt online einzugeben.

 
 

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