Minijob-Check
Studenten und Nebenverdiener, die bis zu 400 Euro verdienen, fallen unter die Minijob-Regelung und müssen keine Abgaben zahlen.
Wer zwischen 400 Euro und 800,00 Euro verdient, fällt in die sogenannte Gleitzone, in der die Sozialbeiträge gestaffelt bis zu maximal 21 Prozent, fällig werden. Der Arbeitgeberbeitrag hingegen bleibt unverändert. Mit unserem Minijob-Check prüfen Sie, ob die Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung gilt und welche Sozialabgaben damit verbunden sind.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt grundsätzlich nicht vor, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Beschäftigung neben dem Bezug von Leistungen des Arbeitsamtes ausgeübt wird. Bei einer Beschäftigung, die regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, sind 50 Arbeitstage maßgebend, ansonsten zwei Monate. Alternativ zu den zwei Monaten werden 60 Kalendertage genommen, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungszeiten jeweils nicht um volle Kalendermonate handelt.
Telefonische Auskunft gibt die Knappschaft als zentrale Einzugsstelle unter der Hotline 01801.200504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min, andere Gebühren aus Mobilfunknetzen möglich) oder 0355.290270799.







