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Umlageverfahren

Seit dem 01. Januar 2011 ist das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, verpflichtend.

 

Arbeitgeber haben Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenfernübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfe an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen für den Datenaustausch des Antrags auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG).

Eine Übermittlung der Anträge per Post oder PDF-Formular ist daher nicht mehr rechtens.

Mit sv.net stellen wir Ihnen eine kostenfreie systemgeprüfte Anwendung zur Verfügung. Unter www.gkv-ag.de finden Sie eine Übersicht aller zugelassenen Programme.

Als besonderen Service zur U1 bietet Ihnen die BIG einen Online-Rechner, mit dem Sie direkt hier im Internet feststellen können, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme verpflichtet ist oder nicht.

Umlagebeitragsrechner und Feststellung der Umlagepflicht

 

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