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Gut versichert im Ruhestand
Im Ruhestand können Sie ganz unterschiedlich versichert sein. Wie und welche Voraussetzungen damit verbunden sind, erfahren Sie hier.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist, das Sie eine ganz bestimmte Zeit während Ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren.
Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise bei einem Mitglied familienversichert war, kann Mitglied in der KVdR werden. Das Berufsleben ist dabei der gesamte Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung.
Beispiel
Sie haben 42 Jahre gearbeitet und waren in den letzten 21 Jahren 19 Jahre gesetzlich krankenversichert bzw. als Familienangehöriger mitversichert. Damit sind die Vorversicherungszeiten erfüllt.
Die KVdR ist nicht möglich, wenn
- Sie im Ruhestand weiterarbeiten und dadurch krankenversichert sind,
- Sie hauptberuflich selbstständig sind oder Versicherungsfreiheit vorliegt (zum Beispiel als Beamter),
- wenn Sie sich von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen.







