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BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit


Sie sind gesund und nehmen nur Vorsorgeleistungen in Anspruch? Dann ist BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit interessant für Sie: Denn wir zahlen Ihnen eine Prämie in Höhe eines Monatsbeitrags, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen benötigen.

 
 

Wie nehme ich an BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit teil?

Für Ihre Teilnahme am Tarif benötigen wir Ihre schriftliche Erklärung. Der Tarif startet dann mit Beginn des nächsten Quartals. Wenn Sie neu zur BIG wechseln, können Sie den Tarif ab Mitgliedschaftsbeginn wählen.


Wie hoch ist die Prämie?

 
TarifZeitraumRückerstattung
Leistungsfreiheit1 JahrBis zu 1/12 des Jahresbeitrages (inkl. Arbeitgeberanteil)*
 

*Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.


Wie erfolgt die Auszahlung der Prämie?

Im dritten Quartal des Folgejahres ermitteln wir die Höhe der Prämie: Wenn Sie im Vorjahr mindestens drei Monate Mitglied waren und einen Teil der Beiträge selbst getragen haben, erhalten Sie die Prämie. Natürlich dürfen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber nicht mit der Beitragszahlung im Rückstand sein. Falls Sie nicht das ganze Jahr versichert waren, berechnen wir die Prämie anteilig.


Umgang mit Prämien bei der Steuererklärung

Seit dem Jahr 2010 können Sie Ihre Krankenkassenbeiträge steuerlich vollständig absetzen. Erhalten Sie eine Erstattung z. B. durch die Teilnahme am Bonusprogramm, wird diese als steuerlich geltende Einnahme von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Die Meldung über die Höhe der Erstattung an das Finanzamt erfolgt durch die BIG unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer, die wir bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfragen. Über die gemeldeten Beiträge erhalten Sie selbstverständlich eine Mitteilung.


Bestehen bei diesem Tarif Bindungsfristen?

Wenn Sie sich für BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit entschieden haben, sind Sie für ein Jahr an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit Tarifbeginn. Der Tarif kann - nach Ablauf der Bindungsfrist - mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist verlängert sich die Wahl des Tarifs automatisch jeweils um ein Jahr, wenn keine schriftliche Kündigung des Tarifs erfolgt.


Welche Vorsorgeuntersuchungen kann ich ohne Prämienverlust in Anspruch nehmen?

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheits- und Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren berücksichtigen wir ebenfalls nicht
 

Hinweis

Wenn Sie BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit und BIGselect Selbstbehalt kombinieren, sind bis zu 900 Euro Prämie möglich.

 

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