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BIGselect Selbstbehalt


Bei BIGselect Selbstbehalt tragen Sie einen Teil Ihrer Behandlungskosten selbst. Dafür zahlen wir Ihnen eine jährliche Prämie von bis zu 600,00 Euro. Schöpfen Sie den Selbstbehalt von z. B. 1.000 Euro komplett aus, beträgt die Prämie 600,00 Euro, Ihr Kostenrisiko also 400 Euro.

 
 

Was passiert, wenn ich doch zum Arzt gehen muss?

Ist ein Besuch beim Arzt nötig, legen Sie dort wie bisher Ihre Versichertenkarte vor. Nach Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir bei den ärztlichen Abrechnungsstellen, den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kosten für Ihre Behandlungen ab und verrechnen diese mit Ihrem Prämienbetrag. Ausgezahlt wird Ihnen der Betrag im Folgejahr zur Mitte des Jahres.


Tarife im Überblick

 
TarifSelbstbehaltErstattung
Selbstbehalt 500500 Euro/JahrBis zu 350,00 Euro/Jahr*
Selbstbehalt 1.0001.000 Euro/JahrBis zu 600,00 Euro/Jahr*

* Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.

 

* Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrages des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.


Wann wird die Erstattung ausgezahlt?

Die Erstattung zahlen wir im Laufe des 3. Quartals des Folgejahres aus, in dem Sie sich für BIGselect Selbstbehalt entschieden haben, sofern die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt ist.


Ab wann kann ich den Tarif wählen?

Wenn Sie sich einmal für BIGselect Selbstbehalt entschieden haben, wird der Tarif ab dem folgenden Quartal aktiv. Wenn Sie neu zur BIG wechseln, können Sie den Tarif ab Mitgliedschaftsbeginn wählen.


Welche Bindungsfristen bestehen?

Entscheiden Sie sich für BIGselect Selbstbehalt, sind Sie für drei Jahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem Wahltarif-Beginn. Der Tarif kann - nach Ablauf der Bindungsfrist - mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist verlängert sich die Wahl des Tarifs automatisch
jeweils um ein Jahr, wenn keine schriftliche Kündigung des Tarifs erfolgt. Besondere Bedingungen gelten, wenn Sie hilfebedürftig werden.



Welche Leistungen kann ich ohne Anrechnung auf den Tarif in Anspruch nehmen?

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheits- und Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
 

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