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Reformgesetze treten in Kraft

Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hat der Deutsche Bundestag im November 2010 zwei richtungsweisende Reformen beschlossen. Zum 1. Januar 2011 traten die Neuregelungen in Kraft.

 
 

Informationen des Ministeriums

 

Einheitlicher Beitragssatz steigt

Der einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen steigt zum 1.1. 2011 von 14,9 % auf 15,5 %. Das gilt – aufgrund des gesetzlich festgelegten Einheitsbeitragssatzes – für alle. Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 statt bisher 7,9 Prozent und Arbeitgeber 7,3 statt 7,0 Prozent.

Zusatzbeiträge

Kassen können in Zukunft die Höhe der Zusatzbeiträge selbst festlegen. Bisher war der Zusatzbeitrag auf höchstens 37,50 Euro monatlich oder ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt.

Allerdings müssen die Versicherten höchstens zwei Prozent ihres Einkommens als Zusatzbeitrag zahlen. Wenn der Zusatzbeitrag höher ist, gibt es einen Ausgleich aus Steuermitteln – aber nur auf Grundlage eines durchschnittlichen Zusatzbeitrages, den die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt, berechnet.

Wichtig für BIG-Versicherte

Die BIG benötigt auch 2012 + 2013 keinen Zusatzbeitrag

 

Die Änderungen im Überblick

Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge
Die gesetzliche Krankenversicherung wird bislang vor allem durch die einkommensbezogenen Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern finanziert. Die Arbeitskosten werden nun schrittweise von den Gesundheitskosten entkoppelt.

Sozialausgleich
Den einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen der Versicherten wird ein Sozialausgleich zur Seite gestellt. Der Sozialausgleich sorgt dafür, dass niemand finanziell überfordert wird. Er wird aus Steuermitteln finanziert und damit von der gesamten Gesellschaft getragen.

Wettbewerb nützt den Versicherten
Über die Höhe der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge bestimmen die Krankenkassen selbst. Für die Versicherten ist die unterschiedliche Höhe der Zusatzbeiträge ein starkes Preissignal. Sie können zukünftig wieder das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen vergleichen. Dies soll den Wettbewerb zwischen den Kassen erhöhen.

Preisverhandlungen für neue Arzneimittel
Mit der Neuordnung des Arzneimittelmarktes verlieren die Hersteller die Möglichkeit, die Preise in beliebiger Höhe festzusetzen. Für neu zugelassene Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen müssen sie zukünftig gemeinsam mit den Krankenkassen spätestens ein Jahr nach Markteinführung in Verhandlungen faire Preise finden. Diese sollen sich an dem Nutzen orientieren, den das neue Präparat für die Patienten hat.

… auf Basis einer frühen Nutzenbewertung
Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die auf den Markt gebracht werden, müssen die Hersteller künftig umgehend den Nutzen nachweisen. Diese frühe Nutzenbewertung wird in Deutschland erstmals eingeführt. Nur ein Medikament, das den Patienten einen echten therapeutischen Fortschritt bringt im Vergleich zu den schon erhältlichen Präparaten, darf auch mehr kosten.

… in transparenten Verfahren
Die Arzneimittelhersteller wurden verpflichtet, nach der Zulassung eines Arzneimittels die Ergebnisse aus der klinischen Forschung zeitnah zu veröffentlichen. Die Arzneimittelforschung kann dadurch beschleunigt und die Entwicklung echter Innovationen vorangetrieben werden.

Mündiger Patient
Versicherte und Patienten werden in ihrer Wahl- und Entscheidungsfreiheit umfassend gestärkt. So ist die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland" jetzt Teil der Regelversorgung und wird dauerhaft von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Bindungsfrist für bestimmte Wahltarife wird auf ein Jahr verkürzt.

 

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