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Hilfe zur Selbsthilfe
Viele Menschen, die chronisch krank sind oder eine Behinderung haben, finden Unterstützung bei Selbsthilfegruppen. Hier können sie sich mit anderen Betroffenen austauschen und von deren Erfahrungen profitieren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen und fördern diese Aktivitäten seit vielen Jahren.
Zwei verschiedene Förderverfahren
Seit 2008 gibt es für die Selbsthilfeförderung (§ 20c SGB V) neue Regelungen: Jeweils 50 Prozent der Fördersumme werden seitdem gemeinsam von allen Kassen vergeben (kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung), die restlichen 50 Prozent vergibt jede Krankenkasse individuell (kassenindividuelle Förderung). Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Förderverfahren, für die unterschiedliche Anträge gestellt werden müssen.
Förderkriterien müssen erfüllt sein
Damit Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfekontaktstellen gefördert werden können, müssen sie bestimmte Förderkriterien erfüllen. Diese sind im Leitfaden Selbsthilfe zusammengefasst. Ein individueller Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht.







