Deutschland-Ticket als steuerfreies Jobticket
Die Hauptbedingung ist, dass die Ticketkosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernommen werden. Denn derartige Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket sind steuerfrei nach § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Für die Steuerfreiheit ist es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer das Ticket tatsächlich für die Fahrt zur Arbeit nutzt oder z.B. nur am Wochenende für private Zwecke. Da das 49-Euro-Ticket nur für den Personennahverkehr und nicht z.B. für die IC- oder ICE-Nutzung genutzt werden kann, ist die Steuerfreiheit der vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse für das 49-Euro-Ticket generell gegeben.
Zu bedenken ist aber, dass die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer bei dessen Einkommensteuerveranlagung zur Kürzung der Entfernungspauschale führen. Diese Anrechnung kann verhindert werden, wenn der Arbeitgeber bereit ist, den (eigentlich ja steuerfreien) geldwerten Vorteil nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25 Prozent pauschal zu versteuern.