Elektronische AU-Bescheinigung verschoben

Der Pilotbetrieb und der Verfahrensstart für die eAU verzögern sich.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Vertragsärzte ursprünglich verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeit gesetzlich Krankenversicherter ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Die dafür notwendige Technik war jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar. Zudem sind beide Seiten durch die Corona-Pandemie stark belastet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte sich deshalb mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen auf eine Verschiebung des Pflichttermins auf den 1. Oktober 2021 einigen.

Durch die Verschiebung startet auch die digitale Übertragung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Arbeitgeber an die Kassen

Das hat auch Auswirkungen auf den Start des elektronischen Übermittlungsverfahrens von Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) an Arbeitgeber. Die digitale Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber wird um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 nach hinten verschoben. Ursprünglich war als Starttermin der 1. Januar 2022 vorgesehen. Ab 1. Januar 2022 soll nun ein Pilotverfahren dazu starten, dessen Beginn ursprünglich für Mitte des Jahres 2021 vorgesehen war.

Bis zum 30. Juni 2022 wird neben der digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen weiterhin eine Papierbescheinigung ausgestellt, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Stand des Artikels: 04.05.2021