Entgeltmeldung für Künstlersozialabgabe 2021 bis 31. März 2022 fällig
Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beschäftigen, müssen alle Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt werden, jährlich per Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2021 ist bis zum 31. März 2022 an die Künstlersozialkasse abzugeben. Den Meldebogen finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.
Der Meldebogen ist per Post an die Künstlersozialkasse zu übersenden. Alternativ ist eine Onlinemeldung möglich. Arbeitgeber können sich mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online anmelden und anschließend ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln. Dabei wird u.U. auch die Betriebsnummer abgefragt. Außerdem ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Mehr Informationen finden Arbeitgeber bei der Künstlersozialkasse.
Die Jahresmeldung dient zur Bemessung der Künstlersozialabgabe. Sie ist für jede Inanspruchnahme selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen zu zahlen und wird von der Künstlersozialkasse erhoben. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz beträgt seit 2020 4,2 Prozent.