Änderungen im Statusfeststellungsverfahren seit 1. April 2022
Eine Zusammenfassung aller maßgebenden Regelungen für Statusbeurteilungen in der betrieblichen Praxis und speziell die Neuerungen seit dem 1. April 2022 finden Arbeitgeber im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“. Hinzu kommen konkrete Hinweisen für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis (z.B. die Beschränkung der Statusbeurteilung auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, die Statusentscheidung gegenüber Dritten, Gruppenfeststellungen und die Statusbeurteilung, die nun im Rahmen des optionalen Anfrageverfahrens auch schon vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit vorgenommen werden kann).
Neu im Rundschreiben im Vergleich zur bisherigen Version ist auch eine konkrete und ausführliche Definition, an welchen Kriterien sich eine abhängige Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit abgrenzt.
Das aktualisierte Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“ ist seit dem 1. April 2022 für Statusbeurteilungen maßgebend. Es ersetzt damit die bisherige Version des Rundschreibens vom 21. März 2019.