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Altersgrenze: Fehlerhafte DEÜV-Meldungen für beschäftigte Rentner

Arbeitgeber haben bei Meldungen Probleme mit der Ermittlung der individuellen Regelaltersgrenze. Die Rentenversicherung bietet dazu einen neuen Service.

Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell darüber informiert, dass eine nicht unerhebliche Zahl von nicht korrekten DEÜV-Meldungen für beschäftigte Rentner vorliegt, die sich negativ auf die Rentenhöhe der betroffenen Beschäftigten auswirken kann bzw. aufwendige Ermittlungsarbeiten durch die Rentenversicherungsträger nach sich zieht.

Auslöser für die Fehleinschätzungen der Arbeitgeber bei der Erstellung der DEÜV-Meldungen sind nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung die mit dem Flexirentengesetz zum 1. Januar 2017 für beschäftigte Rentner eingeführten komplexen Regelungen im Versicherungsrecht der Rentenversicherung. Danach besteht für beschäftigte Altersvollrentner seit dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsfreiheit erst nach Ablauf des Monats, in dem die individuelle Regelaltersgrenze erreicht wird. Arbeitgeber haben insbesondere Probleme bei der Ermittlung dieser individuellen Regelaltersgrenze.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung werden eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit dieser Thematik befasst und Optimierungsvorschläge erarbeitet. Zudem unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Arbeitgeber bei der Ermittlung der individuellen Regelaltersgrenze mit einem Rentenbeginnrechner.

Rentenbeginnrechner