Auch für 2022 deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner
Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrentner, die nebenher eine Beschäftigung ausüben, beträgt seit Jahren regulär 6.300,00 EUR.
Coronabedingt wurde diese Grenze für das Jahr 2022 auf 46.060,00 EUR angehoben. Jahreseinkünfte im Rahmen einer Beschäftigung bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2023 gilt dann voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR pro Kalenderjahr.
Für die Jahre 2020 und 2021 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf Personalengpässe durch die Corona-Pandemie. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Hinzuverdienstregelung für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.