Die wichtigsten Antworten zur Energiepreispauschale

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale veröffentlicht. Dieser Katalog ist insbesondere auch für Arbeitgeber von Interesse, da sie verpflichtet sind, diese Pauschale im September 2022 – sozusagen als Erfüllungsgehilfe für den Staat – an die Arbeitnehmer auszuzahlen.

Der Katalog umfasst die gängigsten Fragen und gibt rechtssichere Antworten darauf – u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Gerade auf Arbeitgeber kommt im September 2022 die Auszahlung der EPP an die Arbeitnehmer zu. Andererseits geht es für Arbeitgeber u.a. um die Frage der Refinanzierung der Belastung mit der Auszahlung der EPP. Hierauf gilt es, sich frühzeitig vorzubereiten.

Die FAQs sind abrufbar auf den Internetseiten des BMF