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Leistungsverbesserungen beim Kurzarbeitergeld

Per Verordnung werden bis zum 31.Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf alle Betriebe - unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit - ausgeweitet. Die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, die am 29. September in Kraft getreten ist, werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet.

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt; auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet. Der Zugang von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. Dezember 2021 auch dann eröffnet, wenn der Verleihbetrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.

Darüber hinaus werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge über September 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 nicht nur zur Hälfte, sondern weiter in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30. September 2021 begonnen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Bis zum 31. Dezember 2021 bleibt es weiter möglich, während der Kurzarbeit in einem während der Kurzarbeit neu aufgenommen 450-Euro-Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.

Stand 4.10.2021