Minijobber: Arbeitsstunden zum 1. Juli 2022 prüfen

Minijobber, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und die entsprechende Entgeltgrenze voll ausschöpfen, müssen ihre Stundenzahl reduzieren.

Zum 1. Juli 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,82 EUR auf 10,45 EUR pro Stunde angehoben.

Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten und die Entgeltgrenze von 450,00 EUR aktuell mit 45 Arbeitsstunden im Monat voll ausschöpfen, müssen infolgedessen ihre monatliche Stundenzahl anpassen. Ansonsten wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Beispiel:

Ein Minijobber erhält den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 EUR und arbeitet 45 Stunden pro Monat.

Beurteilung:

Bis zum 30. Juni 2022 wird die Minijob-Grenze von 450 Euro mit 441,90 EUR nicht überschritten. Ab dem 1. Juli 2022 wird die Grenze aufgrund des gestiegenen Mindestlohns aber mit 470,25 EUR überschritten. Die monatliche Stundenzahl muss auf 43 Stunden angepasst werden. Sonst tritt in der Beschäftigung Sozialversicherungspflicht ein.

Ausblick

Zum 1. Oktober 2022 erfolgt eine weitere Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 EUR pro Stunde. Zugleich wird die Minijob-Grenze auf 520,00 EUR pro Monat angehoben. Die monatliche Höchststundenzahl bleibt dadurch bei 43 Stunden.