Neue Regeln zur Entfernungspauschale
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen und zur Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen ergeben.
Darüber hinaus wurde das 23-seitige Schreiben im Hinblick auf neuere BFH-Rechtsprechung angepasst. Die gegenüber dem Schreiben vom 31.10.2013 vorgenommenen Änderungen sind fett markiert.
Aus Arbeitgebersicht wird einerseits deutlich, dass wegen der Anhebung der Entfernungspauschale arbeitgeberseitig grundsätzlich auch höhere Fahrtkostenerstattungen gezahlt bzw. pauschal versteuert werden können. Andererseits wird auch herausgestellt, dass Arbeitgeber ab 2022 bei der Pauschalierung nicht mehr ohne weiteres von der Vereinfachungsregel mit angenommenen 15 Fahrten monatlich bzw. 180 Tagen jährlich ausgehen dürfen. Bei einer entsprechenden Prognose etwa wegen zunehmenden Homeoffice-Tagen muss eine geringere Zahl an Fahrten zugrunde gelegt werden, sodass sich das Pauschalierungsvolumen entsprechend reduziert.