Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten zu einem sog. „Sammelpunkt“ und Familienheimfahrten Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 5.11.2021 - IV C 6 - S 2177/19/10004:008). Das Schreiben ist sowohl für Unternehmer/Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer maßgebend.
Grund zur Aktualisierung der Grundsätze ist, dass durch die verschiedenen Jahressteuergesetze sowie das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" die im Einkommensteuergesetz in § 6 enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert worden ist.
Das Schreiben vom 5.11.2021 ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht worden.