Praxishilfe für Minijob-Arbeitgeber aktualisiert

Eine wichtige Hilfe für Minijob-Arbeitgeber sind die sogenannten Geringfügigkeits-Richtlinien. Darin finden sie alle Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs.

Durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" vom 28. Juni 2022 treten zum 1. Oktober 2022 verschiedene Änderungen für Minijobs in Kraft. Inzwischen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine entsprechend überarbeitete neue Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt für geringfügig entlohnte Beschäftigungen eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat. Zudem wird eine neue gesetzliche Regelung für das unvorhersehbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze eingeführt und eine befristete Besitzstandsregelung für Minijobber mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 520 Euro geschaffen.

Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien erläutern die Neuregelungen ausführlich und beschreiben diese mit zahlreichen Beispielen für die betriebliche Praxis.