Seit 1. Juli Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 1. Juli 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arztpraxen verpflichtend. Bis Jahresende gibt es eine Übergangslösung.

Die neuen Bestimmungen haben zur Folge, dass die bekannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform (Muster 1, gelber Schein) von den Arztpraxen nicht mehr benutzt werden dürfen. Patienten bekommen aber bis Jahresende zunächst weiterhin einen Papierausdruck: für ihren Arbeitgeber und für sich.

Auf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt ab dem 1. Januar 2023 das verpflichtende elektronische Abrufverfahren für Arbeitsunfähigkeitsdaten für Arbeitgeber auf. Hierbei werden Arbeitgeber digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert. Die Weiterleitung der Daten erfolgt dabei über die Krankenkassen.

Seit dem 1. Januar 2022 können Arbeitgeber, die bereits technisch dazu in der Lage sind, die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch im Rahmen eines Pilotverfahrens bei den Krankenkassen abrufen.

Stand der News: 27.7.2022