Steuerliche Auslandsreisekosten bleiben unverändert

Die aktuellen steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland gelten auch für 2022. Arbeitgeber müssen sich also bei Reisekostenabrechnungen 2022 im Vergleich zu 2021 nicht umstellen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übersicht über die ab 1.1.2022 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht.

Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 nicht neu festgesetzt. Die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 3.12.2020 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.

Auch für die Inlandspauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ist eine Änderung 2022 nicht in Sicht. Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden bzw. für An- und Abreisetage kann ein Pauschbetrag in Höhe von 14 Euro steuerfrei erstattet werden. Für Übernachtungen kann vom Arbeitgeber weiterhin eine Pauschale in Höhe von 20 Euro pro Tag/Übernachtung steuerfrei gezahlt werden.