sv.net: Update zum 3. Januar 2022
Die ITSG GmbH hat aktuell darüber informiert, dass am 3. Januar 2022 eine neue Version der maschinellen Ausfüllhilfe sv.net mit der Versionsnummer 22.0.0 zur Verfügung gestellt wird. Die neue Version enthält wichtige fachliche Anpassungen, die sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Jahreswechsel ergeben.
So wird es ab diesem Zeitpunkt auch für Selbstständige möglich sein, Entsendungsanträge zum Fachverfahren A1 maschinell über sv.net zu versenden. Selbstständige ohne eigene Arbeitnehmer, die weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellennummer haben, können sich mit wenigen Klicks in sv.net registrieren und anschließend ihre A1-Entsendungsanträge an die zuständige Stelle übermitteln.
Ebenfalls neu in dieser Ausgabe ist das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren mit einem Formular für den elektronischen Abruf von AU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen. Darüberhinaus können Entgeltbescheinigungen zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen, die von der Rentenversicherung angefordert werden, mit sv.net übermittelt werden.
Wichtig ist, dass ab dem 3. Januar 2022 nur noch die neue sv.net-Version 22.0.0 genutzt wird. Diese ist dann die Mindestversion. Arbeitgeber, die die Browserversion sv.net/standard nutzen, müssen nichts weiter tun. Die Version wird automatisch auf die Version 22.0.0 aktualisiert. Nutzer der Desktopvariante sv.net/comfort müssen sich ab dem 3. Januar 2022 darum kümmern, ihre Version auf 22.0.0 zu aktualisieren. Der Download ist ab dem 3. Januar 2022 auf der Homepage der ITSG GmbH unter www.itsg.de möglich.