BIG direkt gesund

Umlagesätze U1 und U2 für Minijobber gesunken

Die Umlagesätze zur U1 (Arbeitgeberversicherung bei Krankheit des Minijobbers) und U2 (Arbeitgeberversicherung bei Mutterschaft der Minijobberin) wurden zum 1. Januar 2022 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Die Umlage U1 sank von aktuell 1,0 Prozent auf 0,9 Prozent, die Umlage U2 von 0,39 Prozent auf 0,29 Prozent.

Hintergrund: Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit dies für Arbeitgeber keine unberechenbar hohe finanzielle Belastung darstellt, sind sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See grundsätzlich umlagepflichtig. Diese erstattet den Arbeitgebern die Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft des Minijobbers. Beim Umlageverfahren U1 erhalten Arbeitgeber 80 Prozent des fortgezahlten Lohns für erkrankte Mitarbeiter zurück. Umlagepflichtig in der U1 sind alle Unternehmen, die im Vorjahr in mindestens acht Monaten nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt haben. In der Umlage U2 werden 100 Prozent der Arbeitgeberanteile und Aufwendungen für werdende Mütter erstattet. Am U2-Verfahren nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle.