
Betroffen vom Hochwasser 2021: Stundung von Beiträgen für Arbeitgeber
Formloser Antrag für Juli - Mai 2022
Wir können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate Juli 2021 bis Mai 2022 zinsfrei ohne Sicherheitsleistung stunden.
Nachweis erforderlich
Als Nachweis benötigen wir entweder:
- die Bestätigung der Gemeinde, dass Sie als Arbeitgeber vom Hochwasser betroffen sind
- Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
- eine nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung, erhebliche finanzielle Schäden durch das Hochwasser erlitten zu haben.
Bitte senden Sie Ihren Antrag
- per Mail an info@big-direkt.de oder
- per Fax an 0231.5557-199
Wichtige Infos zur Kurzarbeit
Im Fall beantragter Kurzarbeit gilt, dass die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung endet, sobald Sie die Erstattung für diese Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Die Beiträge müssen Sie nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich an die Einzugsstellen überweisen.