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Bis Mitte Februar 2023 Jahresmeldungen für 2022 abgeben

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2022 ist spätestens am 15. Februar 2023 abzugeben, die Jahresmeldung zur Unfallversicherung spätestens bis 16. Februar 2023. Die UV-Meldung ist mit der neuen Unternehmensnummer abzugeben. Nachstehend ein Überblick der Mitte Februar abzugebenden Meldungen.

Jahresmeldung zur Sozialversicherung

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2022 ist über das DEÜV-Meldeverfahren für jeden am 31. Dezember 2022 versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2023, abzugeben. Auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstatten, für kurzfristig Beschäftigte hingegen nicht. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist maximal ein Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zu melden (2022: 84.600 Euro alte Bundesländer, 81.000 Euro neue Bundesländer).

Eine Jahresmeldung entfällt, wenn bereits wegen einer Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. Krankengeldbezug) eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung abgegeben wurde und der 31. Dezember 2022 in den Unterbrechungszeitraum fällt. Das gilt auch dann, wenn wegen einer Änderung im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis zum 31. Dezember 2022 eine Ummeldung (DEÜV-Ab- und Anmeldung) z.B. wegen Änderung der Beitragsgruppe abgegeben wurde.

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Für jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten - auch für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte - ist unabhängig von der Jahresmeldung zur Sozialversicherung eine separate UV-Jahresmeldung erforderlich. Diese ist bis zum 16. Februar 2023 zu erstatten. Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum ist als Meldezeitraum immer der 1. Januar bis 31. Dezember des Kalenderjahres der Unfallversicherungspflicht anzugeben. In der Meldung sind die in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für alle Teilzeiträume zusammenzufassen.

Die Abgabe erfolgt unter Verwendung der neuen Unternehmensnummer für die gesetzliche Unfallversicherung, die am 1. Januar 2023 die bisherigen Mitgliedsnummern in der gesetzlichen Unfallversicherung abgelöst hat. Alle Arbeitgeber wurden von den Berufsgenossenschaften ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert. Neuen Unternehmen wird bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit automatisch die neue Nummer ausgestellt.