Insolvenzgeldumlage soll ab 1. Januar 2022 sinken

Der Umlagesatz soll auf 0,09 Prozent angepasst werden.

Die Insolvenzgeldumlage soll ab dem 1. Januar 2022 auf 0,09 Prozent sinken. Das geht aus dem Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 hervor.

Zum 1. Januar 2021 wurde die Umlage mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz aufgrund der Corona-Pandemie auf 0,12 Prozent erhöht. Im Jahr 2020 betrug sie 0,06 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage ist von allen Arbeitgebern zu zahlen, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt aller Arbeitnehmer und Auszubildenden des Arbeitgebers, das in der Rentenversicherung beitragspflichtig ist bzw. wäre. Sie dient der Finanzierung des Insolvenzgeldes, das den Arbeitnehmern ihre Entgeltansprüche gegenüber zahlungsunfähigen Arbeitgebern sichert.