Lohnsteuer-Freibeträge für 2022 beantragen
Wer als Arbeitnehmer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2022 berücksichtigen lassen möchte, kann bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Dadurch, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen, erhöht sich dann das monatliche Nettoeinkommen.
Die erforderlichen Formulare sind online im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Neuerdings kann der Antrag aber auch elektronisch über das Elster-Verfahren gestellt werden.
Arbeitnehmer können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag oder andere Ermäßigungsgründe gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vom Finanzamt auf Antrag ein Freibetrag gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 Euro übersteigen.
Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.
Wer für das laufende Jahr 2021 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November 2021 nachholen.