Neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht

Seit dem 26. Juli 2021 gelten neue Richtlinien für die Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen.

Am 26. Juli 2021 wurde eine neue Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. Die aktuelle Version löst die alten Richtlinien aus dem Jahr 2018 ab.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verabschiedet und informieren über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen. Dazu zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen sowie kurzfristige Beschäftigungen. Sie geben Arbeitgebern beispielsweise eine Hilfestellung bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung ihrer geringfügig Beschäftigten.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen aufgenommen:

  • Änderung bei der Anwendung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Minijobs aufgrund des BSG-Urteils aus dem Jahr 2020
  • Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung
  • Einarbeitung der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zum 1. Januar 2021
  • Hinweise zur Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung des Minijobs wegen des ersatzweisen Bezugs einer anderen Leistung
  • Hinweise auf die Übergangsregelung wegen der Corona-Krise

Die neuen Richtlinien finden Sie hier: