Neue Pläne im Steuerrecht

Aktuell ist es schwierig, den Überblick über anlaufende steuerliche Gesetzgebungsverfahren zu erhalten und zu bewahren. Parallel werden die Entwürfe eines Jahressteuergesetzes 2022, eines Inflationsausgleichsgesetzes und das Entlastungspaket 3 gleichzeitig entwickelt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es aus lohnsteuerlicher Sicht zu interessanten Neuerungen kommen.

Geplant sind u.a. folgende Maßnahmen:

  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowohl im Lohnsteuerabzugs- als auch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren.
  • Anhebung der Tageslohngrenze bei der Lohnsteuer-Pauschalierung mit 25 Prozent von kurzfristig Beschäftigten (steuerlich maximal 18 zusammenhängende Arbeitstage) von 120 Euro auf 150 Euro.
  • Anhebung des jährlichen Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag von derzeit 10.347 Euro soll für das Jahr 2023 auf 10.632 Euro und für das Jahr 2024 auf 10.932 Euro angehoben werden. Außerdem sollen die Tarifeckwerte mit Ausnahme des Wertes für die „Reichensteuer“ von 45 Prozent zum Abbau der sog. kalten Progression angehoben werden.
  • Der Kinderfreibetrag soll von bisher 5.460 Euro wie folgt erhöht werden: Für das Jahr 2022 rückwirkend auf 5.620 Euro, für das Jahr 2023 auf 5.760 Euro und für das Jahr 2024 auf 5.988 Euro.
  • Das Kindergeld soll ab dem 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder einheitlich 237 Euro monatlich betragen. Für das vierte und jedes weitere Kind soll wie bisher ein Betrag von monatlich 250 Euro gelten.
  • Einführung eines neuen Steuerfreibetrags für zusätzliche Arbeitgeberleistungen bis zu 3.000 Euro.
  • Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Homeoffice-Pauschale soll entfristet werden. Damit wird auf Dauer pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.

Der Ausgang der Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.