Überblick: Welche Steuererleichterungen geplant sind

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise steuerliche Entlastungen weitere unterstützende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Alle Entlastungspläne sind derzeit noch im Beratungsstadium.

Bereits von der Bundesregierung beschlossen wurden umfangreiche Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Damit würde rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Der Koalitionsausschuss einigte sich nun auf ein weiteres Entlastungspaket. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter.
  • einmalige (steuerpflichtige) Energiepauschale in Höhe von 300 Euro
  • vergünstigte Tickets für den ÖPNV
  • zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 EUR pro Kind (Kindergeldbonus 2022)

Weitere steuerliche Entlastungen sollen mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt werden, auf das sich das Kabinett bereits am 16. Februar 2022 verständigt hat:

  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale
  • steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022

Zur Entlastung von Verbrauchern bei den Stromkosten soll zudem zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage entfallen.

Stand April 2022