Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2020 um drei Monate
Der Bundestag hat am 21.5.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung beschlossen. U.a. neu aufgenommen wurde eine Regelung, wonach die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 um drei Monate verlängert werden sollen.
Steuerzahler ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung für 2020 eigentlich bis Ende Juli bzw. bis spätestens zum 2. August 2021 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eingereicht haben. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag. Geplant ist jetzt die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021.
Wer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung für 2020 eigentlich bis spätestens Ende Februar 2022 beim Finanzamt einreichen. Aktuell sind viele Steuerberater aber überlastet, weil sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen. Daher wird in beratenen Fällen die Abgabefrist um drei Monate auf den 31. Mai 2022 verlängert.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Diese wird für Ende Juni 2021 erwartet.