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Jahresmeldungen für 2022 bis Mitte Februar 2023 fällig

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2022 ist spätestens am 15. Februar 2023 abzugeben, die Jahresmeldung zur Unfallversicherung spätestens bis 16. Februar 2023. In der Unfallversicherung erfolgt die Abgabe unter Verwendung der neuen Unternehmensnummer. Nachstehend ein Überblick zu den jeweiligen Meldungen.

Jahresmeldung zur Sozialversicherung

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2022 ist über das DEÜV-Meldeverfahren für jeden am 31. Dezember 2022 versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2023, abzugeben. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstatten. Auch für kurzfristig Beschäftigte fallen keine Jahresmeldungen an. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist maximal ein Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zu melden (2022: 84.600 Euro alte Bundesländer, 81.000 Euro neue Bundesländer). Eine Jahresmeldung entfällt, wenn bereits wegen einer Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. Krankengeldbezug) eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung abgegeben wurde und der 31. Dezember 2022 in den Unterbrechungszeitraum fällt. Das gilt auch dann, wenn wegen einer Änderung im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis zum 31. Dezember 2022 eine Ummeldung (DEÜV-Ab- und Anmeldung) z.B. wegen Änderung der Beitragsgruppe abgegeben wurde.

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Die UV-Jahresmeldung für 2022 ist bis zum 16. Februar 2023 zu erstatten. Für jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist unabhängig Jahresmeldung zur Sozialversicherung eine separate UV-Jahresmeldung erforderlich. Das gilt auch für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte. Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum ist als Meldezeitraum immer der 1. Januar bis 31. Dezember des Kalenderjahres der Unfallversicherungspflicht anzugeben. In der Meldung sind die in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für alle Teilzeiträume zusammenzufassen. Die Abgabe erfolgt unter Verwendung der neuen Unternehmensnummer für die gesetzliche Unfallversicherung, die seit dem 1. Januar 2023 die bisherigen Mitgliedsnummern in der gesetzlichen Unfallversicherung ablöst. Arbeitgeber wurden von den Berufsgenossenschaften ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert. Neuen Unternehmen wird bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit automatisch die neue Nummer ausgestellt.