BIG direkt gesund
Mutter mit Fieberthermometer in der Hand.

Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Die BIG unterstützt Sie dabei finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld, wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt wird und Sie nicht arbeiten können, Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.

Kinderkrankengeld beantragen

  1. Online-Antrag ausfüllen:In meineBIG können sie bequem den Online-Antrag auf Kinderkrankengeld ausfüllen. zum Antrag
  2. Die BIG überweist das Kinderkrankengeld:Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, überweisen wir Ihnen schnellstmöglich das Kinderkrankengeld. In meineBIG sehen Sie, wenn Kinderkrankengeld überwiesen wurde. Die Info senden wir Ihnen im Bereich „Meine Nachrichten“.

Leistung und Voraussetzungen

Für Kinderkrankengeld müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Sie haben selbst einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
  • Sie haben ein Attest des Kinderarztes oder Krankenhauses.
  • Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind privat versichert ist, haben Sie als gesetzlich versicherter Elternteil keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn Ihr/e Partner/in privat versichert ist, erhalten Sie maximal 15 Tage Kinderkrankengeld, vorausgesetzt Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert. Hauptberuflich Selbstständige können in manchen Fällen Kinderkrankengeld bekommen. Rufen Sie uns dazu am besten einfach an!

Eltern können ärztliches Attest für das Kind telefonisch anfragen

Gerade bei Infektionswellen sind die Wartezimmer bei Kinderärzt*innen überfüllt. Damit besteht neben der langen Wartezeit für Kinder und Eltern die Gefahr, sich mit weiteren Krankheiten anzustecken. Deshalb ist es möglich, das Attest über die Erkrankung des Kindes telefonisch in der Arztpraxis anzufragen. Das Attest kommt dann per Post zu Ihnen nach Hause. Es kann für bis zu fünf Tage ausgestellt werden, wenn Ihr Kind in der Arztpraxis bekannt ist. Die Kinderärzt*innen entscheiden darüber, ob ein Telefonat ausreicht oder das Kind doch besser in der Praxis behandelt wird.   

Arbeitstage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld

Nach der überstandenen Corona-Pandemie sinkt die Anzahl der Tage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder. Doch aktuell stehen Ihnen mehr Tage zur Verfügung als vor der Pandemie:  

Anspruchsberechtigt sind Bezug von Kinderkrankengeld im Jahr (max.)
Eltern mit einem Kindjedes Elternteil 15 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit einem Kind30 Arbeitstage
Eltern mit zwei Kindernjedes Elternteil 30 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit zwei Kindern60 Arbeitstage
Eltern mit mehr als zwei Kindernjedes Elternteil 35 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit mehr als zwei Kindern70 Arbeitstage
Elternteile, die stationär mit im Krankenhaus aufgenommen werdenSolange die Begleitung des Kindes medizinisch notwendig ist

Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Sie begleiten Ihr Kind aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus, dann zahlt BIG direkt gesund einen Ersatz für Ihren Verdienstausfall. Wenn Ihr Kind älter als neun Jahre ist, benötigen wir für Ihre Mitaufnahme eine Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhauses. Lebt noch ein weiteres Kind mit in Ihrem Haushalt, übernimmt die BIG unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für eine Haushaltshilfe. Der Krankenhausaufenthalt wird bei den Anspruchstagen des Kinderkrankengeldes nicht mit angerechnet.

Unsere beliebtesten Services

  • Online-Antrag: Kinderkrankengeld Ihr Kind ist krank und Sie müssen es betreuen? Dann nutzen Sie unseren Online-Antrag, um Kinderkrankengeld zu beantragen.
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  • Mehr erfahren: Haushalthilfe bei Krankheit Wenn eines Ihrer Kinder erkrankt und Sie es ins Krankenhaus begleiten müssen, haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen.
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Wenn Mutter und Vater sich abwechseln

Wechseln Sie sich als Mutter und Vater bei der Pflege Ihres Kindes ab, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir stellen dann sicher, dass Sie Ihr Krankengeld jeweils direkt erhalten.

Kinderkrankengeld einfach erklärt

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Kinderkrankengeld einfach erklärt

Kinderkrankengeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie Ihre Kinder pflegen müssen. Unter welchen Voraussetzungen und was dann gilt erfahren Sie in diesem kurzem Erklärvideo.

Fragen zum Thema

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