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Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 bestehen geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Sie bei Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können.

Pflegegrad 1: Diese Leistungen sind möglich

Nutzen Sie bei Pflegegrad 1 eine ausführliche Beratung durch einen professionellen Pflegedienst. Die Experten können Ihnen zeigen, wie Sie mit Ihrer Situation am besten umgehen, was Sie in Ihrer Wohnung verändern können und welche Pflegehilfsmittel es gibt.

Leistung Finanzieller Zuschuss
Entlastungsbetrag (nutzbar für: Versorgung durch einen Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Unterstützung im Alltag)bis zu 125 Euro monatlich
Beratungseinsatz1x pro Halbjahr
Wohngruppenzuschlag214 Euro monatlich
Anschubfinanzierung für Wohngruppeneinmalig bis zu 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe
Wohnumfeldverbesserungbis zu 4.000,00 Euro
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittelbis zu 40 Euro monatlich
Zuschuss zur stationären Pflegebis zu 125 Euro monatlich

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegekurse und Pflegeberatung.

Sie haben Fragen zu den Pflegeleistungen?

Gerne hilft Ihnen unser Pflege-Team weiter: 0231 5557 320 144

Informationen zu Entlastungsleistungen

Alle Informationen rund um die Entlastungsleistungen finden Sie hier.

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Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Die sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ können alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad nutzen.

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