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Leistungen bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 bestehen schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Hier finden Sie alle Leistungen, die Sie unterstützen.

Pflegegrad 4: Diese Leistungen sind möglich

Leistung Finanzieller Zuschuss
Pflegegeldbis zu 765,00 Euro monatlich
Pflegesachleistungbis zu 1.778,00 Euro monatlich
Tagespflegebis zu 1.612,00 Euro monatlich
Entlastungsleistungen125 Euro monatlich
Wohngruppenzuschlag214 Euro monatlich
Anschubfinanzierung von Wohngruppeneinmalig bis zu 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe
Wohnumfeldverbesserungbis zu 4.000,00 Euro
Verhinderungspflegebis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 806,00 Euro aus der Kurzzeitpflege möglich
Kurzzeitpflegebis zu 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 1.612,00 Euro aus dem Anspruch auf Verhinderungspflege möglich
Beratungseinsatz1x vierteljährlich verpflichtend bei dem Bezug von Pflegegeld
Vollstationäre Pflege*1.775,00 Euro monatlich*
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe10 % des Heimentgelts – bis zu 266 Euro monatlich
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittelbis zu 40 Euro monatlich

*Zuschlag vollstationäre Pflege:

Es gibt einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange die Person schon im Pflegeheim gepflegt wird. Der Zuschlag beträgt:

• bei bis zu 12 Monaten: 5 Prozent

• bei mehr als 12 Monaten: 25 Prozent

• bei mehr als 24 Monaten: 45 Prozent

• bei mehr als 36 Monaten: 70 Prozent